für Berater


Die umsatzsteuerlichen Problem- und Fragestellungen werden vor dem Hintergrund der Einwirkung des europäischen Mehrwertsteuerrechts, der Rechtsprechung der Finanzgerichte (BFH und FG) sowie der Vielzahl von Erlassen der Finanzverwaltung immer komplexer und risikobehafteter.

 

Von meiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung im Umsatzsteuerrecht können auch Sie als Berater zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwicklung umsatzsteuerlicher Fragestellungen unter Minimierung Ihrer Risiken profitieren.

 

Ich biete Ihnen insbesondere:

  • Erstellung von ausführlichen Gutachten und kurzen Stellungnahmen
  • Telefonischer Austausch zu umsatzsteuerlichen Fragestellungen
  • Unterstützung bei Klageverfahren, Rechtsbehelfsverfahren, Betriebsprüfungen und Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
  • Mitarbeiterschulungen
  • Formulierung von Vertragsklauseln 

Dabei können Sie entscheiden, ob ich in direkten Kontakt zu Ihren Mandanten trete oder Sie meine Unterstützung im eigenen Namen an Ihre Mandanten weiterreichen. Mandatsschutz garantiere ich selbstverständlich in jedem Fall.